Expert
AirWork & Heliseilerei GmbH (A&H) ist Mitglied in verschiedenen Fachverbänden und Innovationsnetzwerken. Für uns als Nischenplayer ist das Vernetzen von besonderer Bedeutung.
Verantwortlich für die Entwicklung der Firma sind Martin Schnopp (CEO), Krzysztof Lukaszewski (LPO) und Enrico Ragoni (LENG).
Die Verantwortung des luftfahrtechnischen Betriebs (EASA Part 21 POA CH.21.G.0022) nimmt Enrico Ragoni wahr (ACM).
Sie erreichen alle Verantwortlichen unter der Nummer +41 41 420 49 64 oder office@air-work.com.
2006/42/EG relevant
Das ist Expertise! Seit Einführung der Maschinenrichtlinie im Jahr 1996 sind wir dabei. Über die BG-Verkehr sind wir gut vernetzt und Mitautor der DGUV Information 214-911 «Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit» (Stand der Technik).
Vo (EU) 2016/425 relevant
Zulassung? Ja! Aufwändiger und komplizierter denn je, aber für Sie machen wir auch das. Customised. Das, was Sie sonst nirgendwo bekommen.
Part 21 relevant
Der heutige Stand der Technik in der EASA CM-CS-005 PCDS und CS-27./29.865(c)(2) geht weitgehend auf unsere Expertise zurück. Die Akzeptanz von PSA gegen Absturz als Rettungsmittel in der Luftfahrt geht auf eine unserer ersten Zulassungen zurück, im Jahr 2000, für das Bergetausystem «WYDER-PRES». 2016 hat es die EASA das «Schweizer Modell» weitgehend übernommen.
ANNEX I relevant
Hier gilt, was überall und für alles gilt: wir sind Ihr erster Ansprechpartner für Expertisen, Referate oder Diskussionen.
Grosse, kleine oder mittlere Unternehmen sowie Rettungsorganisationen, Polizei, Armee… unsere Kunden sind vielfältig und alle zeichnen sich durch Ihre hohen Qualitätsansprüche aus. Für unsere Kunden zählen vor allem zwei Dinge: Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Wir möchten Sie bei Ihrem Erfolg unterstützen.
We are your partner – in safety.
Drohneneinsatz
Drohneneinsatz mit und unserer Drohnen ShortLine TDLOe.
Das sagt Patrick Aegerter, Mitglied der Geschäftsleitung der Swiss Helicopter AG - Berner Oberland über uns:
"Auf das Rettungsmaterial von Air Work Heliseilerei vertrauen wir übrigens bereits seit Jahrzehnten. Schön, dass Sie nun wortwörtlich am eigenen Leib mit diesem tollen Material ausgerüstet und gerettet werden konnten."
Die Firma Swiss Helicopter AG vertraut auf schweizer Qualität.
Das sagt Roland Harfmann, FE & Hoist Operator bei der Bundeswehr, über uns:
Das sagt Dr.-Ing. Jens Mammitzsch über uns:
Die Mitgliedschaft in Verbänden und Organisationen hat bekanntlich nur einen Zweck: Sich austauschen und Informationen teilen.
Wir können nicht alles! Gemeinsam können wir mehr. Und einige dürfen das, was wir schlicht nicht dürfen. So einfach ist das. Strategische Partnerschaften sind für uns in der komplexen Welt der Produkteherstellung, des Arbeitnehmerschutzes, der Luftfahrt usw. eine überaus wichtige Stütze und auch kritisch hinterfragende Partner.
Verzeichnis der strategischen Partnerschaften
A&H Expert führt auch 2024 wieder Schulungen für Profis durch. Auf Wunsch des Kunden werden die Schulungen mit einem Audit verbunden, der anlässlich der Schulung sogleich ausgewertet wird.
Schulung Sachkunde on the Job
Anlässlich einer Prüftour wird das Personal in Sachen Beurteilung der Lastaufnahme- oder Rettungsmittel vor, während und nach einem Einsatz geschult. Kleine Reparaturen (Lastennetze) oder die Beurteilung der Ablegereife sowie die Instandhaltung der Metallbeschläge sind zentral für eine lange Lebensdauer.
PS: Schulung und Überprüfung der Mittel haben einen Zweck: die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und Sicherheit.
Aus der Welt der Unfall- und Vorkommnisberichte für sie herausgepflückt und kommentiert.
Safety Information Notice (A&H-SIN-SKLI)
Die A&H-SIN-SKLI ist erledigt. Es konnten alle gelieferten Teile überprüft werden. Keine Feststellungen von Abweichungen im Sinne der A&H-SIN-SKLI.
Allerdings wurden diverse Qualitätsprobleme aufgedeckt, die zu Rückmeldungen an Crosby/Gunnebo geführt haben.
A&H musste bei der Wareneingangskontrolle zusätzliche Massnahmen ein führen. Grundsätzlich aus sicherheitsrelevanten Anforderungen, im Speziellen auch, weil diese SKLI auch in HEC-Bau- und Ausrüstungsteilen verbaut werden.
Die A&H-SIN-SKLI ist unter Dokumente abgelegt.
FC 221202 | LM 230511
IASA 21-06 Comments and Recommentations
Ein interessanter Bericht, der zugleich nachdenklich macht. Ich bin stolz, dass wir in der Schweiz schon 1996 den Flughelfer-Syllabus publiziert haben. Alles was hier zum Vorkommnis geführt hat wurde schon 1993 – 1996 in der BAZL/SUVA-Arbeitsgruppe «Flughelfer-Syllabus» besprochen und dokumentiert.
Lies weiter: ISA 21-06 Sliging Equipment_EN.pdf
FC 211011
Manipulierte PSAgA
Das Rückhaltesystem EN 358 L52 Grillon weisst am Seil an beiden Enden ein vernähtes Auge auf. Das eine, auf der Zugseite, dient als Anschlagpunkt mit Karabiner; das andere Ende dient der Sicherung gegen das Herausrutschen.
Auf folgendem Bild ist das lose Ende abgeschnitten. Beim Ablassen/Verlängern kann das Ende durch die Seilbremse rutschen = die Person wird abstürzen.
Höchste Gefahr durch missbräuchliche Manipulation!
FC 211021
HESLO - Hängenbleiben mit Haken
Ein Unfall, der einmal mehr auf Nichteinhaltung elementarster Regeln zurück zu führen ist.
Und eine bescheidene Auswertung seitens Transport Canada
240526_HESLO R44_Kommentar_DE_A
FC 2405026 | LM --
Zerstörte LongLine
Bei Arbeiten in der Nähe einer abgestellten 220 kV Freileitung ereignete sich ein Induktionssprung. Die Freileitung wurde aufgrund eines Kommunikationsproblems des Netzbetreibers zu früh wieder in Betrieb genommen. Bei Massekontakt des Lasthakens mit dem Boden und ca. 2 m Abstand der Leine zur Freileitung erfolgte der Induktionssprung. Die Transportleine TLP hat ab Eintrittspunkt abwärts einen Totalschaden erlitten.
PS: der Abstand zu Freileitungen 220 kV, die unter Spannung stehen, sollte min. 5 m betragen
FC 2024-11-11 | LM --
Sicherhietsrelevante Meldung übe reine mögliche Fehlfunktion der Ausrüstungsteile SKLI
Kritischer Blick auf den SUST-Bericht 2324, HELICO SKYHELI (1)
Kritischer Blick auf den SUST-Bericht 2324, Aviation News
Kritischer Blick auf den SUST-Bericht 2324, HELICO SKYHELI (2)
Kommentare zu Unfallbericht Transport Canada/Aerossurance
Fundstelle der Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses CH-EU
SR 0.748.127.192.68 (Stand: 01.01.2023)
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehrs
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/258/de
Rechtsakte von Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden
Beschluss Nr. 1/2022 des Gemischten Luftverkehrsausschusses Europäische Union/Schweiz,
der durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eigenossenschaft über den Luftverkehr eingesetzt wurde.
vom 24. November 2022 - Wirkung ab 1. Januar 2023
zur Ersetzung des Anhangs des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr [2022/2471]
[FC 230203 | LM 240411]
Flussdiagramm Regulative, Prozesse, Termine
EU-Maschinenverordnung (MVO), in Kraft seit 19.07.2023, gültig ab 20.01.2027