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Expert

AirWork & Heliseilerei GmbH (A&H) ist Mitglied in verschiedenen Fachverbänden und Innovationsnetzwerken. Für uns als Nischenplayer ist das Vernetzen von besonderer Bedeutung.

Verantwortlich für die Entwicklung der Firma sind Martin Schnopp (CEO), Krzysztof Lukaszewski (LPO) und Enrico Ragoni (LENG).

Die Verantwortung des luftfahrtechnischen Betriebs (EASA Part 21 POA CH.21.G.0022) nimmt Enrico Ragoni wahr (ACM).

Sie erreichen alle Verantwortlichen unter der Nummer +41 41 420 49 64 oder office@air-work.com.

Einleitung
Sie! Ja, Sie! Sie sind unser Kunde
Vernetzen und Austauschen
Schulungen
Vorkommnisse - Unfälle - Kommentare - Empfehlungen
CH und EU-Regulations

2006/42/EG relevant

Das ist Expertise! Seit Einführung der Maschinenrichtlinie im Jahr 1996 sind wir dabei. Über die BG-Verkehr sind wir gut vernetzt und Mitautor der DGUV Information 214-911 «Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit» (Stand der Technik).

Vo (EU) 2016/425 relevant

Zulassung? Ja! Aufwändiger und komplizierter denn je, aber für Sie machen wir auch das. Customised. Das, was Sie sonst nirgendwo bekommen.

Part 21 relevant

Der heutige Stand der Technik in der EASA CM-CS-005 PCDS und CS-27./29.865(c)(2) geht weitgehend auf unsere Expertise zurück. Die Akzeptanz von PSA gegen Absturz als Rettungsmittel in der Luftfahrt geht auf eine unserer ersten Zulassungen zurück, im Jahr 2000, für das Bergetausystem «WYDER-PRES». 2016 hat es die EASA das «Schweizer Modell» weitgehend übernommen.

ANNEX I relevant

Hier gilt, was überall und für alles gilt: wir sind Ihr erster Ansprechpartner für Expertisen, Referate oder Diskussionen.

Grosse, kleine oder mittlere Unternehmen sowie Rettungsorganisationen, Polizei, Armee… unsere Kunden sind vielfältig und alle zeichnen sich durch Ihre hohen Qualitätsansprüche aus. Für unsere Kunden zählen vor allem zwei Dinge: Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Wir möchten Sie bei Ihrem Erfolg unterstützen.

We are your partner – in safety.

Drohneneinsatz

Drohneneinsatz mit und unserer Drohnen ShortLine TDLOe.


Das sagt Patrick Aegerter, Mitglied der Geschäftsleitung der Swiss Helicopter AG - Berner Oberland über uns:

"Auf das Rettungsmaterial von Air Work Heliseilerei vertrauen wir übrigens bereits seit Jahrzehnten. Schön, dass Sie nun wortwörtlich am eigenen Leib mit diesem tollen Material ausgerüstet und gerettet werden konnten."

Die Firma Swiss Helicopter AG vertraut auf schweizer Qualität.

Das sagt Roland Harfmann, FE & Hoist Operator bei der Bundeswehr, über uns:

Das sagt Dr.-Ing. Jens Mammitzsch über uns:

Die Mitgliedschaft in Verbänden und Organisationen hat bekanntlich nur einen Zweck: Sich austauschen und Informationen teilen.

Wir können nicht alles! Gemeinsam können wir mehr. Und einige dürfen das, was wir schlicht nicht dürfen. So einfach ist das. Strategische Partnerschaften sind für uns in der komplexen Welt der Produkteherstellung, des Arbeitnehmerschutzes, der Luftfahrt usw. eine überaus wichtige Stütze und auch kritisch hinterfragende Partner.

aktuell
Strategische Partner
Verzeichnis der strategischen Partnerschaften
FC 170101 | LM 240411
PDF
aktuell
Mitgliedschaften
Verzeichnis der Mitgliedschaften
FC 170101 | LM 240411
PDF

A&H Expert führt auch 2024 wieder Schulungen für Profis durch. Auf Wunsch des Kunden werden die Schulungen mit einem Audit verbunden, der anlässlich der Schulung sogleich ausgewertet wird.

Schulung Sachkunde on the Job

Anlässlich einer Prüftour wird das Personal in Sachen Beurteilung der Lastaufnahme- oder Rettungsmittel vor, während und nach einem Einsatz geschult. Kleine Reparaturen (Lastennetze) oder die Beurteilung der Ablegereife sowie die Instandhaltung der Metallbeschläge sind zentral für eine lange Lebensdauer.

PS: Schulung und Überprüfung der Mittel haben einen Zweck: die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und Sicherheit.

aktuell
ERFA 2013
Erfahrungsbericht in der Zeitschrift Sykheli
FC 2014-04
PDF

Aus der Welt der Unfall- und Vorkommnisberichte für sie herausgepflückt und kommentiert.

Safety Information Notice (A&H-SIN-SKLI)

Die A&H-SIN-SKLI ist erledigt. Es konnten alle gelieferten Teile überprüft werden. Keine Feststellungen von Abweichungen im Sinne der A&H-SIN-SKLI. 

Allerdings wurden diverse Qualitätsprobleme aufgedeckt, die zu Rückmeldungen an Crosby/Gunnebo geführt haben.

A&H musste bei der Wareneingangskontrolle zusätzliche Massnahmen ein führen. Grundsätzlich aus sicherheitsrelevanten Anforderungen, im Speziellen auch, weil diese SKLI auch in HEC-Bau- und Ausrüstungsteilen verbaut werden.

Die A&H-SIN-SKLI ist unter Dokumente abgelegt.

FC 221202 | LM 230511

IASA 21-06 Comments and Recommentations

Ein interessanter Bericht, der zugleich nachdenklich macht. Ich bin stolz, dass wir in der Schweiz schon 1996 den Flughelfer-Syllabus publiziert haben. Alles was hier zum Vorkommnis geführt hat wurde schon 1993 – 1996 in der BAZL/SUVA-Arbeitsgruppe «Flughelfer-Syllabus» besprochen und dokumentiert.

Lies weiter: ISA 21-06 Sliging Equipment_EN.pdf

FC 211011

Manipulierte PSAgA

Das Rückhaltesystem EN 358 L52 Grillon weisst am Seil an beiden Enden ein vernähtes Auge auf. Das eine, auf der Zugseite, dient als Anschlagpunkt mit Karabiner; das andere Ende dient der Sicherung gegen das Herausrutschen.

Auf folgendem Bild ist das lose Ende abgeschnitten. Beim Ablassen/Verlängern kann das Ende durch die Seilbremse rutschen = die Person wird abstürzen.

Höchste Gefahr durch missbräuchliche Manipulation!

FC 211021

HESLO - Hängenbleiben mit Haken

Ein Unfall, der einmal mehr auf Nichteinhaltung elementarster Regeln zurück zu führen ist.

Und eine bescheidene Auswertung seitens Transport Canada

240526_HESLO R44_Kommentar_DE_A

FC 2405026 | LM --

Zerstörte LongLine

Bei Arbeiten in der Nähe einer abgestellten 220 kV Freileitung ereignete sich ein Induktionssprung. Die Freileitung wurde aufgrund eines Kommunikationsproblems des Netzbetreibers zu früh wieder in Betrieb genommen. Bei Massekontakt des Lasthakens mit dem Boden und ca. 2 m Abstand der Leine zur Freileitung erfolgte der Induktionssprung. Die Transportleine TLP hat ab Eintrittspunkt abwärts einen Totalschaden erlitten.

PS: der Abstand zu Freileitungen 220 kV, die unter Spannung stehen, sollte min. 5 m betragen

FC 2024-11-11 | LM --

aktuell
A&H Safety Information Notice (SIN)
Sicherhietsrelevante Meldung übe reine mögliche Fehlfunktion der Ausrüstungsteile SKLI
FC 221202 | LM 221206
PDF
aktuell
IASA 21-06
HESLO Incident Slinging Equipment on a "Smart Pump"
FC 210924 | LM --
PDF
history
Kritische Anschlagtechniken (1)
Kritischer Blick auf den SUST-Bericht 2324, HELICO SKYHELI (1)
FC 2018-11
PDF
history
Kritische Anschlagtechniken (2)
Kritischer Blick auf den SUST-Bericht 2324, Aviation News
FC 2019-01
PDF
history
Kritische Anschlagtechniken (3)
Kritischer Blick auf den SUST-Bericht 2324, HELICO SKYHELI (2)
FC 2019-02
PDF
aktuell
R44 LongLine snagged on
Kommentare zu Unfallbericht Transport Canada/Aerossurance
FC 240526 | LM --
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aktuell
Sicherheitsabstand zu Freileitungen
Datenblatt der BG Bau 07/2021
FC 2024-11-11 | LM --
PDF

Fundstelle der Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses CH-EU

SR 0.748.127.192.68 (Stand: 01.01.2023)

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehrs 

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/258/de

Rechtsakte von Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden

Beschluss Nr. 1/2022 des Gemischten Luftverkehrsausschusses Europäische Union/Schweiz,

der durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eigenossenschaft über den Luftverkehr eingesetzt wurde.

vom 24. November 2022 - Wirkung ab 1. Januar 2023

zur Ersetzung des Anhangs des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr [2022/2471]

Alle Beschlüsse (Link zur Rechtssammlung zu den sektoriellen Abkommen mit der EU, 5. Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz) SR

[FC 230203 | LM 240411]

aktuell
MRL 2006/42/EG Übergang zu Vo (EU) 2023/1230 (MVO)
Flussdiagramm Regulative, Prozesse, Termine
FC 2024-11-01 | LM --
PDF
aktuell
Verordnung (EU) 2023/1230
EU-Maschinenverordnung (MVO), in Kraft seit 19.07.2023, gültig ab 20.01.2027
FC 2024-11-11 | LM --
PDF